AGB

Geschäftsbedingungen für den Kauf und Verkauf bei der Versteigerung

1) Der Auktionator handelt im Auftrag des Einlieferers (Verkäufer) und für dessen Rechnung. Er übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Zustand, Funktion oder Vollständigkeit der angebotenen Dinge. Auch der Einlieferer (Verkäufer) ist freigestellt von jeglicher Haftung.

2) Der Auktionator behält sich das Recht vor Gebote abzulehnen.

3) Ablauf bei Online-Auktionen: a) Der Bieter legt sich ein Konto an und erstellt sich ein Passwort (Bestandskunden, die hinterlegte Email-Adressen haben, müssen ein Passwort anlegen) b) Der Bieter gibt Gebote ab, die vom System automatisch erfasst werden - nach folgenden Kriterien:

Startpreis in Euro
 Gebotsschritte in Euro
1 -101
11 - 1005
101 - 30010
301 - 50020
501 - 50
Beispiel: Der Startpreis ist 200 Euro. Bieter A bietet 500 Euro. Bieter B bietet 300 Euro. Bieter A erhält den Zuschlag für 310 Euro. Ist Bieter A der einzige Bieter, erhält er den Zuschlag für 200 Euro. Bieter und Gebote bleiben anonym.

4) Der Auktionator hat das Recht angebotene Positionen aus der Versteigerung zu nehmen.

5) Gemachte Gebote sind verbindlich. Es zählt der genannte Betrag.

6) Den Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgibt. Bei mehreren Geboten gleicher Höhe erhält der erste Bieter den Zuschlag.

7) Der Auktionator ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers in dessen Namen aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag geltend zu machen.

8) Der Käufer ist gehalten, sich selbst von den angebotenen Geräten ein Bild zu machen. Es gilt der Grundsatz, gekauft wie gesehen Bei Geboten nach Katalog und der Onlineauktion gelten alle Haftungsbeschränkungen, wie unter Pos. 6 und 7 genannt. Der Auktionator haftet nicht für die Originalität, Vollständigkeit, das Alter, oder die Qualität der beschriebenen und angebotenen Dinge. Die Katalog- und Online-Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 459 ff BGB.

9) Alle Angaben in Katalogen, Onlineauftritt, Listen, sowie mündlich und fernmündlich gemacht, sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Garantie in Bezug auf Alter, Zustand, Qualität oder Wert gibt es nicht.

10) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes bis zum Verkauf trägt der Verkäufer. Es geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Weder Verkäufer noch Auktionator haften für Verlust oder Beschädigung (gleich welcher Ursache); dennoch geht das Eigenturm erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

11) Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

12) Bei unvollständiger Zahlung oder Zahlungsrückständen hat der Auktionator das Recht, die Position zu verkaufen oder erneut zu versteigern. Bei geringerem Erlös haftet der ursprüngliche Käufer jedoch für evtl. Ausfälle und wird zu einem erneuten Gebot nicht zugelassen. Der Auktionator hat das Recht, ausstehende Forderungen gerichtlich einzutreiben. (Gerichtsort: München) Falls der Käufer zahlungsunfähig ist, hat der Auktionator auch das Recht, den Verkauf zu stornieren und die Artikel an den Einlieferer zurück zu geben.

13) Namen und Adressen der Einlieferer und Bieter sind dem Auktionator bekannt und können aus gegebenem Anlass erfragt werden.

14) Der Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt nach Begleichung der Rechnung. Bankspesen und Versandkosten zahlt der Käufer.

15) Haftung für verkaufte Gegenstände lehnt der Versteigerer ab.

16) Bei online-Geboten gelten die angegebenen Gebotsschritte.

17) Mit * gekennzeichnete Artikel sind Eigentum des Auktionshauses Bei ihnen ist der volle Mehrwertsteuersatz im Zuschlagpreis enthalten. Die Kommission wird wie üblich berechnet.

18) Der Einlieferer (Verkäufer) erhält den Erlös, nachdem der Auktionator die volle Summe vom Bieter (Käufer) erhalten hat.

19) Der Einlieferer bestätigt, dass die von ihm zur Auktion gegebenen Dinge sein Eigentum sind und keine Rechte Dritter daran bestehen.

20) Name und Wohnort der Bieter werden elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

21) Bei Verkäufen ins Ausland gilt als Hammerpreis die Summe der Gutschrift in Euro. Das Währungsrisiko trägt der Einlieferer. Gebühren für Einlieferer (Verkäufer)

22) Die Gebühr für Verkäufer beträgt 15 % vom Zuschlagpreis. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 % sodass sich insgesamt eine Gebühr von 17,4 % ergibt. für Käufer

23) Der Käufer zahlt eine Kommission von 15 % auf den Zuschlagspreis. Hinzu kommt die gesetzl. Mehrwertsteuer von 16 % sodass ein Gesamtaufgeld von 17,4 % auf jeden Zuschlag entfällt. Zahlungsmodalitäten: Überweisung per Bank im Voraus